verschenkst du gerne „Steuern“?

Art. 5 GG

Meine Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Steuerpflicht!

Werte Bediensteten der Firma Finanz[amt] „meine Stadt“,

nach der höchsten Norm der BRD, dem (Militär-)Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, erlassen am 23.05.1949, gibt es keine Steuerpflicht und damit einhergehend auch keine Rechtsgrundlage zur Abgabe von Steuererklärungen.

Weder die Abgabenordnung (AO) selbst lässt in ihrem § 415 erkennen, wann und wo sie in Kraft getreten ist, noch findet sich ihre zwingend vorgeschriebene Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.). Folglich kann die AO noch gar nicht in Kraft getreten sein und daher auch keine Rechtsfolgen für die Bürger auslösen.

Ohne eine in Kraft getretene AO oder ein in Kraft getretenes Grundsteuergesetz (GrStG) gibt es keine steuerlichen Verpflichtungen des Unterzeichners oder auch nur eines Deutschen, der sich innerhalb der Verwaltung der vereinigten Deutschen Wirtschaftsgebiete aufhält und/oder seinen WohnSITZ genommen hat. Die Abgabenordnung (AO) wurde weder ratifiziert noch benennt diese einen nachprüfbaren Geltungsbereich. Es wird lediglich Rechtswirksamkeit…

Ursprünglichen Post anzeigen 443 weitere Wörter

Hinterlasse einen Kommentar