ARD / ZDF Beitragsservice – Hintergrundinformationen

volksbetrug.net

20140415_Medien_Fernsehen_Propaganda_ARD_ZDF_GEZ_Tag_der_BefreiungBevor wir den Blick in die Geschichte werfen, wollen
wir den Beitragsservice versuchen, rechtlich einzuordnen.

Das Papier, in dem öffentliche Anstalten zu behördenähnlichen Hoheiten ermächtigt werden
und der Begriff „Wohnung“ als Raum mit vier Wänden definiert wurde, eine Anmeldung zum
Wohnsitz einer Wohnungsvermutung genüge, auch sämtliche Gewerbescheinbesitzer additiv
als Zahler herangezogen wurden, vor allem aber die Vollstreckbarkeit eingeräumt wurde,
ist eines sich von der bestehenden Rechtslage am weitesten entfernendes Wesen.

Es definiert eine neue „öffentlich-rechtliche Abgabe“, die weder in den Etat der Stadt,
noch des Landes oder des Bundes fließt, sondern direkt in ein nicht näher spezifiziertes
Organ („Anstalt“). Diese Anstalten üben selbsternannte Zuständigkeit länderübergreifend
aus (z.B. fühlt sich der MDR für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig).

Beschlossen und in der Landesgesetzsprechnung verankert wurde es von den Ländern. Für
diese Anstalten leisten Vollzugsbehörden von Gemeinden (Kommune) oder Finanzämter (Bund)
sogenannte Amtshilfe. Woher kommt dieser Wahnsinn, bei dem alle mitmachen?

Ausgangspunkt…

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