Wussten Sie dass ..
1.)
es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt ?
2.)
es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt ?
3.)
es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention
gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4 des Übereinkommens an die Nationalstaaten ?
4.)
Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf Hitler erlassenen
Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden ?
5.)
ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren
bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326) ?
6.)
es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten
ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86) ?
7.)
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen
zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB) ?
8.)
Beamte per Gesetz vorsätzlich…
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