Der Kammerzwang

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KammerzwangEine Expertise der Grundrechtepartei belegt :

Die Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie-
und Handelskammern, Anwaltskammern, Steuerberater- oder Ärztekammern
ist grundgesetzwidrig.

Die Justiz hat ihre Unwirksamkeit festzustellen.

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